Vermietbedingungen der Ferienwohnungen am Buchbrunnen                                             


Sehr geehrter Mieter,

die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Wohnungseigentümern.

Vertragspartner

Vertragliche Beziehungen entstehen zwischen Thomas Vogl und dem Mieter.

Abschluss des Mietvertrages

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über unsere Homepage oder per E-Mail erfolgen kann, bieten Sie dem Eigentümer der Ferienwohnungen am Buchbrunnen den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag zwischen dem Eigentümer der Ferienwohnungen am Buchbrunnen und dem Mieter kommt mit der Mietbestätigung durch uns zustande. Sie erfolgt ausschließlich schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail.

Reservierungen

Unverbindliche Reservierungen, die Sie zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung grundsätzlich zu einem rechtsverbindlichen Vertrag.

Bezahlung

Eine Anzahlung wird nicht verlangt.

Die Bezahlung erfolgt während Ihres Aufenthaltes, spätestens jedoch am Vorabend des Abreisetages in Bar in der Währung Euro.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit den Komplettbetrag vorab auf unser Konto zu überweisen.
Aus Sicherheitsgründen werden wir Ihnen unsere Kontodaten nur auf Anfrage zukommen lassen.
Bei Überweisung bitte beachten !
Eingang des Komplettbetrages auf unser Konto mindestens 1 Woche vor Anreise !
Wir haben keine Möglichkeit EC- oder Kreditkarten abzurechnen !

An- und Abreisezeiten

Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gemietete Wohnung ab 15:00 Uhr des Anreisetages bis 10:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung. Eine An- beziehungsweise Abreise während der allgemein üblichen Ruhezeiten (22:00 Uhr bis 7:00 Uhr) ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

Leistungsstörungen

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. Bsp. Theaterbesuche, Fahrradverleih, Brötchenservice usw.).

Rücktritt durch den Mieter

Ein kostenfreier Rücktritt des Mieters bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Mieter dennoch vom Vertrag zurück, bleibt unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Wir haben uns jedoch um eine anderweitige Vermietung der Wohnung zu kümmern und ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen. Die ersparten Aufwendungen bei Vermietung der Ferienwohnung werden pauschal mit 10 % des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt.

  • Rücktritt bis einschließlich 31. Tag vor Anreisetag:         kostenfrei
  • Rücktritt bis einschließlich 21. Tag vor Anreisetag:         50 % des Mietpreises
  • Rücktritt bis einschließlich 14. Tag vor Anreisetag:         75 % des Mietpreises
  • Danach:       90 % des Mietpreises

Stornierung durch den Vermieter

Die Eigentümer sind verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon eventuell gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Mieter zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:      

  • Absage bis einschließlich 31. Tag vor Anreisetag:                          kostenfrei         
  • Absage bis einschließlich 21. Tag vor Anreisetag:                                          10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 100,00 Euro
  • Absage bis einschließlich 14. Tag vor Anreisetag:                                          15,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 150,00 Euro
  • Danach:                                                                                                   20,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,00 Euro   

Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.

Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Bitte nutzen Sie zum Rauchen die Balkone. Mängel in der Mietsache sind unverzüglich zu reklamieren und die Möglichkeit zum Abstellen der Mängel ist einzuräumen. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Mieters ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig, soweit nicht innerhalb einer vom Mieter gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen wurde. Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Für die Ersatzbeschaffung verloren gegangener Schlüssel und die Öffnung der Tür haftet der Mieter in voller Höhe der Kosten. Die Wohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl bezogen werden. Eine Überbelegung kann das Recht der Ferienwohnungseigentümer zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

Ruhestörender Lärm

Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Hausvorbereich, den Treppenhausbereich und den Balkon. Bei Zuwiderhandlung, die zu Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch Nachbarn im Mietobjekt führt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die zur Verfügungstellung des Mietobjektes ohne die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

Besucher

Es ist nur den bei uns gemeldeten Gästen erlaubt, sich in den Ferienwohnungen aufzuhalten. Besuchern ist dies zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung, behält sich der Vermieter das Recht vor, die zur Verfügungstellung des Mietobjektes ohne die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben davon die restlichen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen der Vertragspartner ist ausschließlich das für den Wohnsitzort der Eigentümer zuständige Gericht. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.  




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